Grundsätzlich unterscheidet man als Narkoseverfahren die Allgemeinanästhesie (Vollnarkose) und die Regionalanästhesie, bei der nur ein Teil des Körpers oder eine Extremität betäubt werden.

Vollnarkose was ist das?

Bei einer Vollnarkose ist der Patient für die Dauer der Operation nicht bei Bewußtsein. Da mit zunehmender Narkosetiefe der Atemantrieb abnimmt, ist es notwendig den Patienten für den Zeitraum der Operation künstlich zu beatmen. Die Beatmung wird mit einem Beatmungsschlauch einer Maske oder einer Kehlkopfmaske durchgeführt.

Regionalanästhesie was ist das?

Bei einer Regionalanästhesie wird nur der Nerv oder die Gruppe von Nerven des Operationsgebietes betäubt, um eine Schmerzfreiheit zu erreichen (z.B. derArm oder die untere Körperhälfte) Der Patient ist wach. Bei Bedarf oder wenn der Patient es wünscht, kann jedoch zusätzlich ein leichtes Schlafmittel gegeben werden. Die Periduralanästhesie und die Spinalanästhesie eignen sich besonders bei Eingriffen an den Beinen, in der Leiste und im Unterleib. Viele Operationen an Händen und Füßen können sicher mit einem Nervenblock, wie einer axillären Plexusblockade durchgeführt werden.

Welches Narkoseverfahren ist das richtige für mich?

Die Frage welches Verfahren besser oder schlechter ist, kann so pauschal nicht beantwortet werden. Welches Verfahren sich bei Ihnen empfiehlt, hängt von der Art des operativen Eingriffes, Ihrem körperlichen Gesundheitszustand und vieler weiterer Faktoren ab. Da die Regionalanästhesieverfahren, außer sie werden durch einen Katheter über den kontinuierlich Schmerzmittel verabreicht werden der Operationsdauer angepaßt, nur eine begrenzte Wirkdauer haben, schließt eine lange Operationsdauer eine Regionalanästhesie meist aus. Regionalanästhesien eignen sich besonders bei Eingriffen an den Armen, Händen und Beinen. Es kann also nicht bei jeder Operation eine Regionalanästhesie durchgeführt werden. Ebenso können medizinische Vorbefunde eine Regionalanästhesie ausschließen, wie Veränderungen an der Wirbelsäule, neurologische Vorerkrankungen, Veränderungen der Blutgerinnung oder Einnahme von bestimmten Medikamenten, wie Acetylsalicylsäure (ASS), Marcumar, Heparin Xarelto etc... In einigen Fällen ist erst nach Beratung durch den Anästhesisten zu entscheiden, welches Verfahren angewendet werden soll. 

Was muss ich vor dem Anästhesieverfahren beachten?

Vor der Operation darf mindestens 6 Stunden nicht gegessen oder getrunken werden. Das schließt Süßigkeiten, Obst, alle Getränke, Kaugummis sowie das Rauchen mit ein. Das ist notwendig um Komplikationen wie z. B. die Aspiration zu vermeiden. Medikamente sollten Sie nur in Absprache mit dem Anästhesisten einnehmen. Kontaktlinsen, Zahnspangen und Ähnliches müssen herausgenommen werden, Ringe und Schmuck muss abgelegt werden. Genauso sollten Make-up und Nagellack entfernt werden.

Warum darf ich nicht essen trinken und rauchen vor einer Narkose?

Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Bei nicht nüchternen Patienten kommt es durch einen vollen Magen häufiger zu Übelkeit und Erbrechen, als bei nüchternen Patienten. Während der Narkose oder der Aufwachphase werden Schutzreflexe unterdrückt. Dadurch wird ein Eintritt von Erbrochenem in die Lunge ermöglicht. Dieser Vorgang nennt sich Aspiration. Eine Aspiration kann durch den sauren Magensaft eine Lungenentzündung oder sogar schwere Schäden am Lungengewebe verursachen. Akut kann dieses eine Beatmung für längere Zeit notwendig machen. Es können aber auch dauerhafte Schäden an der Lunge zurückbleiben. Heute ist die Aspiration eine seltene Komplikation, da auf das Nüchternheitsgebot streng geachtet wird. Rauchen regt die Magensaftsekretion an. So kann es trotz Nahrungs- und Flüssigkeitskarenz zu einer großen Ansammlung von Magensekret kommen, und dadurch eine erhöhte Aspirationsgefahr entstehen.

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Anästhesierisiko

Für die Beurteilung der stationsersetzenden Operation richten wir uns nach der ASA-Einteilung und dokumentieren daher auch die "Nebendiagnosen" des Patienten.
Patienten, auf die ASA I/II Kriterien zutreffen, können ambulant operiert werden. Bei Patienten mit ASA III Kriterien besteht die Indikation zur kurzzeitigen Übernachtung bzw. Überwachung. Patienten mit ASA IV Kriterien sollten stationär operiert werden. In Ausnahmefällen kann bei entsprechender Konstellation noch eine stationsersetzende Operation erfolgen.
ASA I: keine relevanten Begleiterkrankungen
ASA II: eine der genannten Begleiterkrankungen*
ASA III: 2 oder 3 Begleiterkrankungen*
ASA IV: 4 Begleiterkrankungen* oder Herzinsuffizienz Stadium NYHA III oder Koronare Herzerkrankung NYHA III oder Zustand nach Myokardinfarkt bis vor 6 Monaten

* Begleiterkrankungen:

  • Arterielle Hypertonie,
  • Asthma Bronchiale,
  • Restriktive Lungenerkrankung / COPD,
  • Adipositas,
  • Diabetes Mellitus,
  • Alter > 65,
  • Koronare Herzerkrankung NYHA II,
  • Herzinsuffizienz NYHA II,
  • Zustand nach Myokardinfarkt bis vor 6 Monaten