Multiresistente Keime sind Keime, die auf gängige Antibiotika nicht mehr ansprechen. Demzufolge kann es bei einer Infektion, aufgrund der nicht beherrschbaren Sepsis,  zum Ableben des Patienten kommen. - "Mangelnde Händedesinfektion" ist ein Stichwort in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Rehabilitationskliniken, das zu dem Aufruf geführt hat "Get your desinfection". Meist befinden sich diese multiresistenten Keime (MRSA/MRGA) in der Nasenvorhofregion, Rachenregion oder am After, wo auch die bakteriologischen Abstriche erfolgen sollten.

Häufig kommt es zur Kontamination über Personenkontakt oder auch Flächenkontakt (Türklinken, Lichtschalter, Aufzugknöpfe etc.). Solange die Immunabwehrsituation gut ist, ist alles unauffällig. Unter der normalen Bevölkerung sind schätzungsweise 15-20% bereits kontaminiert, ohne dass sie die Symptome einer Infektion aufweisen. Beschäftigte, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kliniken, im ambulanten Pflegediensten, in Arztpraxen, Physiotherapiepraxen, in Schulen, Kindergärten arbeiten, also überall dort, wo häufiger Personenkontakt stattfindet, sind häufiger kontaminiert und damit potentiell gefährdet für eine Infektion. Sie sind aber gleichzeitig auch Überträger der multiresistenten Keime. Deswegen ist in diesen Tätigkeitsbereichen die "Händedesinfektion" so wichtig!

Bei Stresssituation wie Operationen kann es somit auch über Kontamination, durch Personal sowie Ärzte, Schwestern, Pfleger oder Besuch, wie auch über den Patienten selbst, zu einer Infektion kommen.

Im Gegensatz zu Holland, wo ein "Nasenabstrich" Standard ist vor einer stationären Aufnahme, gibt es in Deutschland bisher keine standardisierte Vorgehensweise, um diese desaströsen Infektionen zu vermeiden. Obgleich der Aufwand eines präoperativen Nasenabstrichs zur bakteriologischen Untersuchung mit Resistenzbestimmung vergleichweise gering ist, wird dieser in Deutschland bisher routinemässig nicht durchgeführt. Bei MRSA/MRGN Infektionen besteht allerdings paradoxerweise ähnlich wie für HIV oder Tuberkulose eine "Meldepflicht" beim Gesundheitsamt.