Nachoperation/Wiederholungseingriff steht an! Bei Rezidivhernien bitte immer OP-Bericht von der Klinik anforden. Ein Entlassungsbericht liegt meist dem Hausarzt vor, entspricht aber nicht den Inhalten eines OP-Berichtes zur OP-Ausführung. Welches Netz, welche Netzfixierung! Im Zweifel die OP-Aufklärungsunterlagen zur Voroperation mitbringen!

Der Operationsbericht muss 30 Jahre asserviert werden. Die Klinik/der Operateur ist verpflichtet, diesen dem Patienten, ob gesetzlich oder privat versichert, vorzulegen. - Oft laufen diese Anfragen zum OP-Bericht aber ins Leere. Ebenso wissen die meisten Patienten nicht, nach welcher Operationsmethode und mit welchem Netzimplantat operiert wurde. Bei Rezidivoperationen ist diese Unkenntnis sehr bedauerlich. Auch im Aufklärungsgespräch, was schriftlich dokumentiert wird und in Kopie (mit Unterschrift des Operateures und des Patienten) an den Patienten gegeben wird muss dies dokumentiert sein. Also diese Unterlagen zur OP-Aufklärung sollten dem Patienten immer vorliegen, selbst wenn bedauerlicherweise kein OP-Bericht vorgelegt werden kann.