Grundsätzlich unterscheidet man
als Narkoseverfahren die Allgemeinanästhesie (Vollnarkose)
und die Regionalanästhesie, bei der nur ein Teil des
Körpers oder eine Extremität betäubt werden.
Vollnarkose was ist das?
Bei einer Vollnarkose ist der Patient für die Dauer
der Operation nicht bei Bewußtsein. Da mit zunehmender
Narkosetiefe der Atemantrieb abnimmt, ist es notwendig den
Patienten für den Zeitraum der Operation künstlich
zu beatmen. Die Beatmung wird mit einem Beatmungsschlauch
einer Maske oder einer Kehlkopfmaske durchgeführt.
Regionalanästhesie was ist das?
Bei einer Regionalanästhesie wird nur der Nerv oder
die Gruppe von Nerven des Operationsgebietes betäubt,
um eine Schmerzfreiheit zu erreichen (z.B. derArm oder die
untere Körperhälfte) Der Patient ist wach. Bei
Bedarf oder wenn der Patient es wünscht, kann jedoch
zusätzlich ein leichtes Schlafmittel gegeben werden.
Die Periduralanästhesie und die Spinalanästhesie
eignen sich besonders bei Eingriffen an den Beinen, in der
Leiste und im Unterleib. Viele Operationen an Händen
und Füßen können sicher mit einem Nervenblock,
wie einer axillären Plexusblockade durchgeführt
werden.
Welches Narkoseverfahren ist das richtige für mich?
Die Frage welches Verfahren besser oder schlechter ist,
kann so pauschal nicht beantwortet werden. Welches Verfahren
sich bei Ihnen empfiehlt, hängt von der Art des operativen
Eingriffes, Ihrem körperlichen Gesundheitszustand und
vieler weiterer Faktoren ab. Da die Regionalanästhesieverfahren,
außer sie werden durch einen Katheter über den
kontinuierlich Schmerzmittel verabreicht werden der Operationsdauer
angepaßt, nur eine begrenzte Wirkdauer haben, schließt
eine lange Operationsdauer eine Regionalanästhesie
meist aus. Regionalanästhesien eignen sich besonders
bei Eingriffen an den Armen, Händen und Beinen, in
der Leiste und im Unterleib. Es kann also nicht bei jeder
Operation eine Regionalanästhesie durchgeführt
werden. Ebenso können medizinische Vorbefunde eine
Regionalanästhesie ausschließen, wie Veränderungen
an der Wirbelsäule, neurologische Vorerkrankungen,
Veränderungen der Blutgerinnung oder Einnahme von bestimmten
Medikamenten, wie Acetylsalicylsäure (ASS), Marcumar
oder Heparin. In einigen Fällen ist sowohl eine Regionalanästhesie,
als eine Vollnarkose möglich. In diesem Fall können
Sie selbst nach Beratung durch den Anästhesisten entscheiden,
welches Verfahren angewendet werden soll.
Was muss ich vor dem Anästhesieverfahren beachten?
Vor der Operation darf mindestens 6 Stunden nicht gegessen
oder getrunken werden. Das schließt Süßigkeiten,
Obst, alle Getränke, Kaugummis sowie das Rauchen mit
ein. Das ist notwendig um Komplikationen wie z. B. die Aspiration
zu vermeiden. Medikamente sollten Sie nur in Absprache mit
dem Anästhesisten einnehmen. Kontaktlinsen, Zahnspangen
und Ähnliches müssen herausgenommen werden, Ringe
und Schmuck muss abgelegt werden. Genauso sollten Make-up
und Nagellack entfernt werden.
Warum darf ich nicht essen trinken und rauchen vor einer
Narkose?
Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Bei nicht nüchternen
Patienten kommt es durch einen vollen Magen häufiger
zu Übelkeit und Erbrechen, als bei nüchternen
Patienten. Während der Narkose oder der Aufwachphase
werden Schutzreflexe unterdrückt. Dadurch wird ein
Eintritt von Erbrochenem in die Lunge ermöglicht. Dieser
Vorgang nennt sich Aspiration. Eine Aspiration kann durch
den sauren Magensaft eine Lungenentzündung oder sogar
schwere Schäden am Lungengewebe verursachen. Akut kann
dieses eine Beatmung für längere Zeit notwendig
machen. Es können aber auch dauerhafte Schäden
an der Lunge zurückbleiben. Heute ist die Aspiration
eine seltene Komplikation, da auf das Nüchternheitsgebot
streng geachtet wird. Rauchen regt die Magensaftsekretion
an. So kann es trotz Nahrungs- und Flüssigkeitskarenz
zu einer großen Ansammlung von Magensekret kommen,
und dadurch eine erhöhte Aspirationsgefahr entstehen.
Für die Beurteilung der stationsersetzenden Operation
richten wir uns nach der ASA-Einteilung und dokumentieren
daher auch die "Nebendiagnosen" des Patienten.
Patienten, auf die ASA I/II Kriterien zutreffen, können
ambulant operiert werden. Bei Patienten mit ASA III Kriterien
besteht die Indikation zur kurzzeitigen Übernachtung
bzw. Überwachung. Patienten mit ASA IV Kriterien sollten
stationär operiert werden. In Ausnahmefällen kann
bei entsprechender Konstellation noch eine stationsersetzende
Operation erfolgen.
ASA I:
ASA II:
ASA III:
ASA IV:
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keine relevanten Begleiterkrankungen
eine der genannten Begleiterkrankungen*
2 oder 3 Begleiterkrankungen*
4 Begleiterkranungen* oder Herzinsuffizienz Stadium
NYHA III oder Koronare Herzerkrankung NYHA III oder
Zustand nach Myokardinfarkt bis vor 6 Monaten |
* Begleiterkrankungen: |
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Arterielle Hypertonie
Asthma Bronchiale
Restriktive Lungenerkrankung / COPD
Adipositas
Diabetes Mellitus
Alter > 65
Koronare Herzerkrankung NYHA II
Herzinsuffizienz NYHA II
Zustand nach Myokardinfarkt bis vor 6 Monate
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